Compact Guide

Auto und Motorrad

Vor der Fahrt 00:03

Für jedes Auto oder Motorrad gilt: Es benötigt ein amtliches Kennzeichen, eine gültige HU-Plakette und es muss versichert sein.

Achten Sie darauf, dass Ihre Reifen ausreichend Profil haben. Fahren Sie im Winter auf keinen Fall mit Sommerreifen, denn mit Winterreifen sind Sie im Winter sicherer unterwegs.

Fahren Sie ein Moped, Mofa oder Motorrad, müssen Sie immer einen Helm tragen. Genau wie die mitfahrende Person.

Im Pkw müssen Sie eine Warnweste (besser noch weitere für jeden Insassen), ein Warndreieck und einen aktuellen Verbandskasten dabei haben.

Während der Fahrt müssen sich alle Personen im Auto anschnallen – auch Personen auf den Rücksitzen.

Kinder bis 12 Jahre, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen nur im Kindersitz mitfahren. Je nach Alter und Größe des Kindes gibt es verschiedene Modelle. Die richtige Wahl entscheidet über die Sicherheit Ihres Kindes. TIPP: Informieren Sie sich im Geschäft oder im Internet, welcher Kindersitz der richtige ist. Die Webseite des ADAC bietet einen Kindersitz-Berater an. Bei Wikipedia gibt es in mehreren Sprachen grundlegende Informationen zu Kindersitzen.




Sie als Fahrerin oder Fahrer 02:03

Sie müssen bei jeder Fahrt einen Fahrzeugschein und einen gültigen Führerschein mit sich führen. Wenn Sie keinen deutschen Führerschein (EU) haben, lassen Sie auf jeden Fall im Vorfeld prüfen, ob Ihr Führerschein in Deutschland anerkannt ist. Z. B. beim ACE, ADAC oder den Straßenverkehrsämtern. HINWEIS: Ein internationaler Führerschein gilt nur in Kombination mit einem gültigen nationalen Führerschein.

Treten Sie keine Fahrt an, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen.

Vermeiden Sie Ablenkung!
Das Smartphone am Ohr oder in der Hand kann nicht nur zu schweren Unfällen führen, es wird auch von der Polizei zur Anzeige gebracht und geahndet.

Hilfsmittel, wie z. B. Navigationssysteme, sollten fest und sicher angebracht sein.

Verkehrsregeln 03:22

In Deutschland wird, wie in allen seinen Nachbarländern auch, im Rechtsverkehr gefahren.

Auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen gilt außerdem ein Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, dass man sich möglichst rechts einordnet und die linke Spur nur zum Überholen nutzt.

Beim Überholen darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Auf der Autobahn wird eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h vorgegeben. Häufig geben Schilder aber geringere Höchstgeschwindigkeiten vor, z. B. 100 km/h oder im Bereich von Baustellen zum Teil auch 80 oder 60 km/h. HINWEIS: Auf Autobahnen sind Halten, Wenden und Rückwärtsfahren verboten – für Notfälle ist der rechte Seitenstreifen da. Bilden Sie bei Unfällen oder Staus eine Rettungsgasse: bei mind. zwei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen. Wenn Sie sich verfahren haben, können Sie an der nächsten Ausfahrt von der Autobahn abfahren und über die Auffahrt der Gegenrichtung die Strecke zurückfahren.

Außerorts beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkws 100 km/h (außer auf Autobahnen). Hier wird häufiger – besonders wenn Sie sich einer Kreuzung oder einer Ampel nähern – die Höchstgeschwindigkeit an einigen Stellen auf 70 km/h gesenkt.

Innerhalb eines Ortes oder in der Stadt dürfen Sie unter günstigsten Bedingungen max. 50 km/h fahren. Das Tempo wird zum Teil in bestimmen Zonen oder z. B. in der Nähe von Schulen auf max. 30 km/h gesenkt.

Zu schnelles Fahren kann zu schlimmen Unfällen führen. Das Überschreiten von Höchstgeschwindigkeiten wird mit hohen Geldbußen und Fahrverboten geahndet.

Vorfahrtsregeln 06:09

Wenn es an einer Kreuzung keine Ampel und keine vorfahrtsregelnden Schilder gibt, gilt die Regel: „Rechts vor links“.

Wenn Polizisten den Verkehr regeln, überstimmen ihre Zeichen alle Regeln. Es gibt zwei wesentliche Zeichen:

„Halt (Stopp) vor der Kreuzung – der Querverkehr ist freigegeben“

„Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Bei einem Unfall 06:48

Wählen Sie nach einem Unfall mit Verletzten sofort den Notruf 112.

Bei einem Unfall ohne Personenschaden rufen Sie die Polizei unter 110.

Bleiben Sie an der Unfallstelle, bis die Polizei eingetroffen ist.

Wer ein parkendes Auto beschädigt und den Besitzer nicht erreichen kann, sollte unbedingt die Polizei verständigen und muss warten, bis der Unfall aufgenommen wurde. Eine Zettel-Nachricht genügt nicht.

Einen Unfall zu verursachen und sich vom Unfallort zu entfernen, gilt als Fahrerflucht und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.

Wenn Sie eine Panne auf der Autobahn haben, ziehen Sie sich die Warnweste an, stellen Sie das Warndreieck auf und warten Sie hinter der Leitplanke auf Hilfe.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie jederzeit ohne Unfall und Panne vorankommen.